Diskriminierung ist eine gesellschaftliche Realität und Alltagserfahrung vieler Menschen in Deutschland. In einer repräsentativen Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gab jede dritte Person an, in den letzten zwei Jahren Diskriminierung erlebt zu haben. In Thüringen gibt es, anders als in der Mehrzahl der anderen Bundesländer, bislang keine spezialisierten Antidiskriminierungsberatungsstellen.
In einem Konzept hat das Thüringer Antidiskriminierungsnetzwerk (thadine) ausgehend von der o.g. Ausgangssituation die möglichen Handlungsfelder und Arbeitsweisen für solch eine Stelle dargelegt. Das Konzept steht hier zum Download bereit.
Antidiskriminierungsberatung ist ein qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Ausgehend von der konkreten Einzelfallarbeit umfasst der Ansatz auch die Arbeit an strukturellen Formen von Diskriminierung und die Arbeit als Fachstelle für Organisationen und Multiplikator_innen mit Diskriminierung als Querschnittsthema.
Im Zentrum der Antidiskriminierungsberatung steht die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen in konkreten Diskriminierungsfällen. Aber auch fallübergreifende/ strukturbezogene Arbeit, Vernetzung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und von Regelstrukturen gehört zu den Tätigkeitsbereichen.
Von Diskriminierung betroffen zu sein heißt oft: Verletzungs- und Gewalterfahrungen zu verarbeiten und mit der Einschränkung von Teilhabe und Verweigerung von Würde umzugehen.
Zusätzlich stellt sich die Frage: Kann und will ich mich mit den Diskriminierungsverantwortlichen auseinandersetzen und meine Rechte und/oder eine Entschuldigung und Veränderung einfordern. Oftmals kämpfen Betroffene dann auch gegen Widerstände und sind mit starken Machtungleichheiten konfrontiert.
Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass Betroffene nicht allein stehen und Diskriminierung abgebaut wird, müssen wir Beratungs- und Unterstützungsstrukturen aufbauen.
Zu diesem Ergebnis kommen unter anderem: die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Enquete-Kommission Rassismus und der Thüringer Landtag.
Unabhängigkeit kann hier zweierlei meinen.
Zum einen, dass die AD-Beratungsstelle nicht staatlich sein soll (siehe: Was ist der Unterschied zwischen einer Antidiskriminierungsberatungsstelle und der Landesantidiskriminierungsstelle?)
Zum zweiten bedeutet Unabhängigkeit, dass die Beratungsstelle in ihrer Arbeit nicht von Interessen des Trägers, der Geldgeber_innen oder anderer relevanter Dritter geleitet wird, sondern sich ausschliesslich nach dem in den Standards der Qualifizierten Antidiskriminierungsberatung niedergelegten Fachverständnis und den Bedarfen der Ratsuchenden richtet.
Zur Umsetzung dieses Anspruchs sind ein klares Mandat, eine transparente Arbeitsweise und eine kontinuierliche fachliche Reflexion nötig.
Die Landesantidiskriminierungsstelle ist eine staatliche Stelle. Sie ist die Ansprechpartnerin des Landes Thüringen zum Thema Diskriminierung - für Verwaltung, Politik und die Öffentlichkeit. Sie koordiniert und informiert. Betroffene können hier grundsätzliche Informationen erhalten und eine erste Unterstützung. Sie bietet keine Antidiskriminierungsberatung im engeren Sinne an.
Antidiskriminierungsberatung muss nicht-staatlich sein, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die verschiedenen rechtlichen und außergerichtlichen, vermittelnden und konfrontativen, einzelfallbezogenen und strukturellen Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Betroffenen genutzt werden können und Ratsuchende das notwendige Vertrauen entwickeln.
thadine möchte ein niedrigschwelliges, wohnort-nahes Beratungsangebot für alle Menschen in Thüringen, unabhängig davon, aus welchen Gründen sie Diskriminierung erfahren haben.
Die Beratung soll
Das ausführliche Konzept hier.